Aufgrund Kappungsgrenze und Vorschenkungen selbständiges Beweisverfahren
Wir bilden eine Erbengemeinschaft, meine Tante hat zu Lebzeiten der Erblasserin Vorschenkungen erhalten und aufgrund des § 2325 BGB stehen mir nun wohl Ergänzungsanspruche zu. Da zum Erbe meiner Tante und mir Mietshäuser gehören, müssen diese im Hinblick auf die meiner Tante von meiner Oma schon alleine geschenkten Häuser bewertet werden, es muss also geschaut geschaut werden, ob die Vorschenkungen meiner Tante nunmehr das Gemeinschaftserbe untergraben und zwar unter 25 % Da nun meine Tante verurteilt wurde ihre vorher geschenkten Häuser zu bewerten, muss ich dies mit den von uns beiden geerbten Häusern für mein Anteil auch machen . Da meine Tante nunmehr bereits ankündigte keinerlei Gutachten von mit zu akzeptieren, hat mein Anwalt nun ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet, so dass von Gerichtswegen ein Gutachten gemacht werden soll mit dem alle leben können und mit dem dann der Pflichtteilsergänzungdanspruch berechnet werden kann Meine Frage ist nun folgende : Mehrere Mieter in den Mietshäuser sind missmutig und wollen einen Gutachter für die Bewegung der Immobilie nicht ihren Wohnungen lassen, habe ich nun weil ich Erbe bin und mir das Gerücht wohl recht gibt, nun einen Anspruch darauf, dass die Mieter dem Gutachter die Wohnung öffnen so das er seine Arbeit machen kann ?