Verkürzte Kündigungsfrist durch Elternzeit
vom 14.4.2022
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Mein aktueller Arbeitgeber ist hier allerdings nicht sonderlich gesprächsbereit. ... Ich würde die Elternzeit mit einem Vorlauf von 7 Wochen beim Arbeitgeber anzeigen. ... In meinem Fall würde Option B bedeuten, das bei angezeigter Elternzeit und Kündigung nach §19 BEEG unmittelbar im Anschluss, ein Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nach insgesamt 13 Wochen möglich wäre (7 Wochen + 6 Wochen).