DRINGEND ! Arbeitsrecht UND Insolvenzrecht: schnelle Beendung des Arbeitsverhältnises
vom 20.2.2008
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Gemäß Arbeitsvertrag sind die ersten sechs Monate als Probezeit vereinbart. Im Anschluß wird das Arbeitsverhältnis unbefristet fortgesetzt. ... Die Kündigungsfrist beträgt nach den mir bekannten gesetzlichen Regelungen 2 Wochen.