In meinem Arbeitsvertrag gibt es eine Kundenschutzklausel, die ich hier komplett zitiere. ... Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, keine Dienstleistungen bzw. keinen Hardwarevertrieb, die bzw. der in mittelbarem und unmittelbarem Zusammenhang, mit den im Arbeitsvertrag und in den Einzelvereinbarungen definierten Leistungen stehen, während der Dauer des Arbeitsvertrages sowie innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung des Arbeitsvertrages für einen Kunden der Firma xxxxx direkt oder indirekt (insbesondere durch Tätigkeiten für Unternehmen, die bei den Kunden der xxxxx tätig sind), entgeltlich oder unentgeltlich zu erbringen. 2.) ... Für jede Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen gemäß Absatz 1 hat der Arbeitnehmer an die Firma xxxxx eine Vertragsstrafe in Höhe von € 15.000 zu zahlen.