Ich zahlte in Absprache mit dem Jugendamt ab August den Unterhalt, seit August des letzten Jahres erhielt das Kind Unterhaltsbeihilfe des Jugendamtes, die dann natürlich eingestellt wurde. ... Ich habe auch kein Problem damit dass die Staatsanwaltschaft mein Einkommen kennt, wohl aber, dass die Mutter mein Einkommen zum jetzigen Zeitpunkt kennt, die ich für die Rückzahlung des ausstehenden Unterhalts seit Geburt des Kindes gerade in Vergleichsverhandlungen mit der Mutter stehe. ... Immerhin habe ich in diesem Jehr schon erhebliche wirtschaftliche Belastungen durch den Prozeß zu verkraften gehabt, dazu den regelmäßigen Unterhalt, dan ich aber weil berechtigt fast schon gerne zahle, aber meiner neuen Tochter scheint es ja sieben Jaher ganz gut gegangen zu sein, da die Mutter erst mit seinen siebten Lebensjahr die Unterstützung des Jugendamtes in Anspruch genommen hat.