Hausübertragung und Rückforderung durch Gläubiger oder Sozialamt
vom 20.3.2012
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten unser Haus unserem einzigen Kind übertragen, um dieses Vermögen vor zukünftigen Zugriffen durch das Sozialamt oder zukünftigen Gläubigern zu schützen. Fage 1: Wie lange muss das Eigentum übertragen sein, damit a) ein zukünftiger Gläubiger aus Geschäften nach der Übertragung b) das Sozialamt nicht mehr auf das Haus zugreifen können? Frage 2: Rechtlich umstritten ist der Zeitpunkt der Übertragung durch eingetragenen Nießbrauch bzw.