Umnutzung von Büroflächen zu Wohnraum
vom 12.10.2023
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Dort steht dass "das Gebäude als Büro- und Werkstattgebäude genehmigt wurde und eine Wohnnutzung war dabei kein Bestandteil der Baugenehmigung....Die Baumaßnahme ist somit formell baurechtswirdig.... ... Ob eine nachträgliche Baugenehmigung erteilt werden kann, bleibt ausdrücklich eine weiteren Prüfung vorbehalten".