Namensverwendung Geburtsname ohne den Zusatz Namen Ehemann im Doppelnamen.
vom 17.8.2020
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Dazu zweite Frage: Sie muß Rechnungen schreiben. ... Und wenn sie dann evtl. einen Mahnbescheid veranlassen muß?