Kauf einer Eigentumswohnung, Mängel
vom 24.7.2011
25 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
In dem Kaufvertrag steht zu § Gemeinschaftseigentum und Sonderrecht: "...Der Verkäufer erklärt, dass keine gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten mit anderen Wohnungseigentümer, Behörden und sonstigen Dritten bestehen..." ... Ist der Verkäufer verpflichtet den Käufer darüber zu informieren? ... Was sind dann evtl die Folgen für Käufer/ Verkäufer?