Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihnen im Moment weder ein Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, noch ein solches, den Kaufvertrag zu widerrufen, zusteht.
Ein Widerrufsrecht ist für den von Ihnen geschilderten Sachverhalt nicht vorgesehen.
Bevor Sie Ihr Rücktrittsrecht ausüben können, darf der Verkäufer zweimal nacherfüllen. Nacherfüllung ist wahlweise die Beseitigung des Mangels - also die Reparatur - oder die Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Dies gilt lediglich dann nicht, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert.
Sie sollten aus diesem Grunde, den Verkäufer zunächst auffordern, das kaputte Gerät zu reparieren.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356
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Antwort
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