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Widerruf eines Kaufvertrages?

10. November 2006 16:28 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich habe gestern in einem Geschäft ein gebrauchtes Notebook gekauft. Im Laden selbst (der schon zu Wünschen übrig ließ), hingen 2 DIN A4 Zettel wo folgendes drauf stand:
"Gebrauchte Geräte werden nach dem Kauf nicht zurückgenommen" - Rücknahme nur bei einem Upgrade (also wenn man ein besseres/teureres Gerät kauft).

Ich habe über den Kauf nur ein Beleg erhalten, wann ich welches Gerät zu welchem Preis gekauft habe (mit der Andresse des Geschäftes drauf). zusätzlich sind auf dem Kaufbeleg 12 Mon. Garantie vermerkt. Kaufpreis war 410 EUR.

Meine Frage:
Das Gerät weißt schon nach einem Tag Mängel auf. Stürzt ständig ab und Akku hält nur 10 Min.
Sicherlich kann das Gerät repariert werden. ist ja Garantie drauf. Doch ich würde sehr sehr gerne den Kauf Rückgängig machen und somit vom Kaufvertrag zurück treten.
Ist der Händler in irgend einer Sicht nicht verpflichtet, das Gerät zurückzunehmen? Gibt es bei gebrauchten Geräten nicht auch soetwas wie ein Widerrufsrecht?

Was bzw. wie kann ich zum Erfolg gegenüber dem Händler argumentieren?

10. November 2006 | 17:34

Antwort

von


(246)
Pettenkoferstraße 10a
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Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihnen im Moment weder ein Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, noch ein solches, den Kaufvertrag zu widerrufen, zusteht.

Ein Widerrufsrecht ist für den von Ihnen geschilderten Sachverhalt nicht vorgesehen.

Bevor Sie Ihr Rücktrittsrecht ausüben können, darf der Verkäufer zweimal nacherfüllen. Nacherfüllung ist wahlweise die Beseitigung des Mangels - also die Reparatur - oder die Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Dies gilt lediglich dann nicht, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert.

Sie sollten aus diesem Grunde, den Verkäufer zunächst auffordern, das kaputte Gerät zu reparieren.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt

Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356

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