B2B - Vom Kaufvertrag wegen Defekt zurücktreten?
| 15.12.2016 08:55
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
16:33
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Unternehmer im Bereich Schulverpflegung mit einer Mensa (täglich 100 Personen).
Ich habe bei einem Gastrotechnikanbieter eine gewerbliche Spülmaschine gekauft. Diese wurde am 25.11.2016 geliefert und sollte eigentlich am 02.12.2016 durch einen Techniker in Betrieb genommen werden. Bei dieser Inbetriebnahme wurde festgestellt und auch schriftlich festgehalten, dass die Spülmaschine undicht ist. Anschließend wurde vom Techniker ein Ersatzteil bestellt, auf das ich bis heute warte. Ich habe nun am 14.12.2016 das fehlende Ersatzteil angemahnt und eine Frist bis zum 22.12.2016 gesetzt. Sollte diese Frist überschritten werden, so möchte ich vom Kaufvertrag wegen einer massiven Leistungsstörung zurücktreten.
Meine Frage daher, hab ich eine Chance auf Rücktritt? Der VK kann sich doch bei so einem für uns wichtigen Gerät nicht ewig für die Reparatur Zeit lassen. Weihnachten steht vor der Türe, ich bin mir fast sicher, dass ich dann erst nach Weihnachten einen weiteren Termin für den Techniker bekomme. Ich bin der Meinung, dass das unverhältnismäßig lange dauert.
Ich habe auch die Befürchtung, dass bei einem weiteren Defekt die Reparatur wieder so lange dauert. Mein eingesetztes Personal muss dabei erheblich länger mit der Hand spülen als mit maschineller Unterstützung. Das heißt für mich auch, dass ich diesen Mehraufwand natürlich bezahlen muss. Ich habe daher einen finanziellen Nachteil. Kann ich diesen finanziellen Zusatzaufwand in Form einer Schadensersatzforderung gg. dem VK geltend machen?
Der VK (die Firma) hat leider keine guten Bewertung im Hinblick auf Garantiefälle. Das habe ich natürlich erst im Nachhinein recherchiert. :-(
Ein normales Widerrufsrecht habe ich als Unternehmer ja leider nicht.
Mit freundlichen Grüßen