Mietvertrag: Mindestlaufzeit + Kündigung vor Einzug
vom 28.12.2009
30 €
Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich beabsichtigte mit meiner Lebensgefährtin eine gemeinsame Wohnung zum 01.02.10 zu beziehen. Erst bei der Vertragsunterzeichnung haben wir erfahren, dass dieser eine Mindestlaufzeit von einem Jahr vorsieht - Zitat: "Das Mietverhältnis ist für beide Parteien erstmalig zum 31.01.11 mit dreimonatiger Kündigungsfrist ordentlich kündbar und setzt sich andernfalls nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit auf unbestimmte Dauer fort." Wir haben dies dennoch akzeptiert und unterzeichnet.