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Pachtvertrag außerordentliche Kündigung möglich?

28. Januar 2020 20:14 |
Preis: 57,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Wir pachten ein kleines Zeitschriften-Geschäft in einem Einkaufszentrum (Fixmiete+ Umsatzabhängiger Teil) Der große Lebensmittel- Markt ist der Kundenmagnet auf den wir absolut angewiesen sind. Dieser Markt soll plötzlich nach Verkauf schließen und es gibt keine Nachfolger. Somit bricht unsere Kundschaft weg.
Die Pacht läuft noch 1.5 Jahre. Ohne Kundschaft durch den Markt können wir unser Geschäft nicht mehr halten. Ist es ein außergewöhnlicher Kündigungsgrund wenn die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird oder gibt es eine andere Möglichkeit die Pacht vorzeitig zu beenden?

28. Januar 2020 | 22:25

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich sind zeitliche Pachtverträge nur außerordentlich kündbar.

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Wenn mehr als 80% der Kundschaft deswegen wegbrechen sollten und auch kein Nachmieter bis zum Ende des Vertrages eindeutig nicht gefunden wird, können Sie hier außerordentlich kündigen, 543 BGB.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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