Lebenslanges Wohnrecht in Erbengemeinschaft
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
Guten Tag, in unserer Erbengemeinschaft geht es um eine Immobilie, die zu 75% dem Begünstigten des lebenslang erteilten unentgeltlichen Wohnrechts und zu 25% den leiblichen Kindern des Erblassers gehört.