Feststellung des Grenzverlaufs
vom 28.9.2015
59 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Das Elternhaus gehört jetzt der Erbengemeinschaft, inklusive des Nachkommen, der auf das voraussgeerbte Grundstück ein Haus gebaut hat. Da das Haus verkauft werden soll, die Grundstücksgrenze aber sehr verwirrend ist, auch keine Abmarkungen für uns sichtbar sind, möchten 3 Erben von 4 die Grenze neu vermessen lassen.