Daher die Frage, ob es uns moeglich ist, in unseren Testamenten die Erben abhaengig zu machen davon, wer zum Zeitpunkt der Testamentseroeffnung am Leben ist. ... Sollte sie zum Zeitpunkt der Eroeffnung bereits verstorben sein setze ich meine Kinder als Erben ein. ... Meine Frage ist, ob dies (a) aus steuerrechtlicher Sicht akzeptiert wird und (b), ob diese Formulierung das Testament anfechtbar macht, etwa auf Seiten meiner Geschwister, welche entgegen der gesetzlichen Erbfolge ausgehen wuerden zulasten von Herrn A. im Falle das sowohl meine Frau als auch meine Kinder verstorben sein sollten zum Zeitpunkt der Testamentseroeffnung.