Guten Tag ,
Ich bin allein Erbin und habe noch 4 Geschwister .
Die Summe die ich geerbt habe beträgt 170000.00Euro wievielte muss ich meinen Geschwistern als Pflichtteil ausbezahlen ?
Müssen sie die Summe einklagen oder kann ich es so ausbezahlen?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, vgl. § 2303 Absatz 1 BGB
.
Wenn es sich bei dem von Ihnen genannten Betrag um den reinen Nachlass nach Abzug der Verbindlichkeiten handelt, hätten die Geschwister G 1 bis G 4 nachfolgenden Anspruch.
Der gesetzliche Erbteil von G 1 bis G 4 beläuft sich bei 5 Erben auf jeweils 1/5, so dass die Hälfte einen Anteil von 1/10 ausmacht. EUR 17.000 könnte daher jeder Ihrer vier Geschwister fordern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker