Fehlerhafte Betriebskostenabrechnung - Zurückbehaltungsrecht?
vom 6.3.2014
51 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Im Mietvertrag ist das Zurückbehaltungsrecht jedoch ausgeschlossen mit dem Hinweis: "Mieter kann mit Gegenansprüchen mit der Miete und Nebenkostenvorauszahlungen nicht aufrechnen, es sei denn, die Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. ... Wenn es ein Zurückbehaltungsrecht darstellt eine fehlerhafte BKA nicht zu zahlen, könnte der Vermieter doch eine "mutwillig falsche" BKA mit 10.000 € Nachzahlung stellen, die dann fällig wäre und nachträglich wieder eingeklagt werden muss?