Sehr geehrte Damen und Herren, ich plane, meinen Arbeitsvertrag (Anstellungsdauer: 2 Jahre) in Kürze zum 15.05.2023 kündigen (Kündigungsfrist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende). In meinem Betrieb ist es üblich, dass Mitarbeiter, die ihren Arbeitsvertrag kündigen, freigestellt werden. - Konkret ist in meinem Arbeitsvertrag dazu Folgendes geregelt: „Es besteht Einigkeit darüber, dass AG im Falle einer Kündigung einseitig die Freistellung von AN unter Anrechnung etwaiger Urlaubs- und Mehrarbeitsvergütungsansprüche bzw. etwaiger Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto bei Fortzahlung der Bezüge anordnen kann. ... - Kann mein Arbeitgeber mich nach meiner Kündigung unter „Anrechnung etwaiger Urlaubs- und Mehrarbeitsvergütungsansprüche bzw. etwaiger Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto bei Fortzahlung der Bezüge freistellen" oder ist es aufgrund meiner Krankheit nicht möglich?