Wohnrecht - Nebenkostenpauschale bei nichtbewohnen einer volleingerichteten Wohnung
beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Der Anwalt schreibt weiter, ""es wäre keine Regelung getroffen, für den Fall, dass meine Mutter nicht mehr hier wohnt, daher wäre der Vertrag ergänzend auszulegen. ... ""Rechtlich gesehen würde es sich um ein Darlehen handeln, das grundsätzlich von der Mutter mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden könne (§ 488 III BGB).""