Kann eine Abfindung vom vorherigen Arbeitgeber mit dem Arbeitslosengeld verrechnet werden?
vom 9.1.2008
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Im Interessenausgleich ist festgelegt, dass bei Ablehnung der Aufhebung meines Arbeitsverhältnisses, betriebsbedingte Kündigungen nicht ausgeschlossen werden können.