Nebenkostenabrechnungen - waren wir dazu verpflichtet die Schönheitsreparaturen auszuführe?
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
sehr geehrte damen und herren, bitte um beantwortung der unten genannten 3 fragen! ... 3. am 6.01.2011 habe ich widerspruch gegen die betriebskosten abrechnung vom 14.12.2010 für das jahr 2009 eingelegt. am 14.02.2012 bekam ich die erste mahnung für die nichtbezahlten betriebskosten für das jahr 2009 und das jahr 2010. am 20.02.2012 habe ich widerspruch auf das schreiben vom 14.12.2012 eingelegt. in diesem widerspruch schrieb ich auch, dass wir die betriebskostenabrechnung für das jahr 2010 gar nicht erhalten haben, und dass sie bis dato nicht auf meinen widerspruch vom 6.01.2011 geantwortet haben. am 4.04.2012 bekam ich ein schreiben mit der eintschuldigung für den nicht beantworteten widerspruch vom 6.01.2011. über ein jahr musste ich auf eine antwort warten. ist diese angelegenheit für das jahr 2009, nach diesem einem jahr, verjährt?