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Zahlen oder nicht Zahlen?

18. Februar 2016 16:20 |
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Monika Gansel

Guten Tag,

ich bekam vergangene Woche eine Inkassobrief der infoscore Forderungsmanagement GmbH über eine geforderte Zahlung von 117,06€, für ein Abgeschlossenes Abonnemment bei GMX(ja, der email-Anbieter).

In dem Brief steht folgendes:
"Wir machen darauf aufmerksam, dass in der Gesamtforderung nun zusätzliche Inkassokosten in Höhe von 43,20€ (Inkasssokosten gesamt nun 70,20€ - 1,3 Gebühr analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV zzgl. Auslagen analog § 13 RVG i.V.m Nr. 7002 VV) enthalten sind, die Sie unseren Auftraggeberin als zusätzliche Verzugsschaden schulden."

Auf der Rückseite des Briefs ist eine Auflistung enthalten über den Grundpreis des Abonnemments, mahnkosten, inkassogebühren etc.

Auf den Brief habe ich dann schriftlich folgendes geantwortet:
"Der Brief, als auch die Rechnung haben mich überrascht, da ich zu keinem Zeitpunkt bei der Firma ein Abonnement abgeschlossen habe.
Wie im Brief angegeben, nutzte ich die email-Adresse "andre-email@gmx.de" einige Zeit, jedoch zu jedem Zeitpunkt nur als free-Mail Account.
In Ihrem schreiben bitten Sie mich bis zum 16.02.2016 die Summe von 117,06€ zu bezahlen, weil dies angeblich der 3. Mahnbescheid/Forderungsbrief Ihrerseits ist, jedoch ist der mir vorliegende Brief der erste den ich von Ihnen erhalte.

Ich bin nicht bereit für ein Abonnement zu zahlen, das ich nie abgeschlossen habe."

Heute kam dann nun die Antwort wieder per Post, in der Stand das ich den Vertrag doppelt und dreifach bestätigt hätte, die AGB's akzeptiert hab und ich auch nach Vertragsabschluss ich eine bestätigungs-Email bekommen habe.
An keines der 3 Sachen kann ich mich erinnern.

Ungefähr vor einem Jahr sah ich dann das mein Emailkonto gesperrt wurde bezüglich der nicht erhaltenen Grundgebühr(jede Mahnung wurde dann natürlich, wie auch sonst an diese e-mail Adresse geschickt). Die Zahlung sah ich zu jenen Zeitpunkt auch nicht ein und habe sie dümmlicher Weise gekonnt ignoriert und habe mir ein neues Emailkonto erstellt.

Nun soll ich den Betrag bis zum 1.3 Zahlen. "Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, werden wir das Einzugsverfahren gegen Sie fortsetzen. Die dann enstehenden, nicht unerheblichen Kosten hätten Sie zu tragen."


So nun also die Frage soll ich den Betrag bezahlen für ein Abonnemment das ich nie abgeschlossen habe?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sofern Sie sicher ausschließen können, dass Sie bei dem Anbieter GMX keinen wirksamen Vertrag geschlossen haben, brauchen Sie selbstverständlich auch nicht den geforderten Betrag zahlen.

Sollten Sie aber doch einen Vertrag geschlossen haben, dann müssten Sie in der Tat für den Rechnungsbetrag sowie die Inkassogebühren aufkommen.

Ob ein Vertrag zwischen Ihnen und GMX zustande gekommen ist, kann ich nicht beurteilen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 18. Februar 2016 | 17:03

Guten Tag,
danke für Ihre schnelle Antwort.

Ich bin der festen Überzeugung, dass ich keinen Vertrag abgeschlossen habe.
Sollte das Inkassounternehmen auf die Zahlung weitergehend beharren und gerichtliche Schritte einleiten, wäre das in dem Fall dann Aussage gegen Aussage ergo nichts passiert? in dem Brief schreiben Sie:

"Da der hier in Frage stehende Vertrag per Internet abgeschlossen wurde, liegen unserer Auftraggerberin keine Vertragsunterlagen vor. Dies ist auch nicht erforderlich, da das Gesetz die Schriftform nur in Ausnahmefällen vorschreibt. Ein solcher Ausnahmefall liegt hier aber nicht vor."

Die Aussage des Inkassounternehmens kann doch auf keinen Fall rechtens sein oder?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Februar 2016 | 17:50

In einem Gerichtsverfahren müsste der Anspruchsteller bzw. Kläger die anspruchsbegründenen Tatsachen darlegen und beweisen, sprich er muss nachweisen, dass ein entsprechender Vertrag zustande gekommen ist. Sollte ihm der Beweis nicht gelingen, geht seine Klage ins Leere.

Selbstverständlich werden heutzutage Verträge online geschlossen - ohne echte Vertragsunterlagen in Papierform zu haben. Dennoch hätten Sie bei einem wirksamen Abschluss zumindest über Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht per Mail, per Fax oder ähnlichem informiert werden müssen und in den meisten Fällen erhält der Kunde schließlich auch eine Bestellbestätigung.

GMX liegt hier in der Beweispflicht und muss einen wirksamen Vertrag beweisen.

Sie sollten daher nach Ihren Angaben keine Zahlungen leisten.

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