Aufhebung Beschluss Sondereigentum von Fenstern
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sehr geehrter Anwalt, 1993 wurden die Fenster unserer WEGemeinschaft in einer Eigentümerversammlung durch einstimmigen Beschluss zu Sondereigentum erklärt. 2003 habe ich eine Wohnung in dieser Gemeinschaft erworben und später die Fenster erneuern lassen. Für die nächste Eigentümerversammlung habe ich kurzfristig eine erweiterte Tagesordnung erhalten, die folgende Punkte umfaßt: - Aufhebung des Beschlusses, der die Teilungserklärung dahingehend ändert dass die Fenster Sondereigentum sind (analog Entscheidung BHG vom 20.9.2000) und Beschlussfassung, dass die Fenster ab sofort wieder Gemeinschaftseigentum sind - Beschluss über die Erneuerung der Fenster in einer Wohneinheit - Antrag auf Kostenübernahme für die Erneuerung der Fenster Nun benötige ich einen Rat bezüglich des weiteren Verhaltens: - ist es möglich, den Antrag auf "Rückwandlung" der Fenster in Gemeinschaftseigentum zu verhindern und wenn ja wie - falls die "Rückwandlung" in Gemeinschaftseigentum nicht zu verhindern ist, wie verhalte ich mich, um die Kosten für die bereits erneuerten Fenster erstattet zu bekommen und wie setze ich die Kosten an?