Befristeter Arbeitsvertrag im öffenlichen Dienst
vom 20.1.2011
30 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Im ersten Arbeitsvertrag heißt es: Das Arbeitsverhältnis ist gemäß §14 Abs. 2 Teilzeit-und Befristungsgesetz ohne sachlichen Grund befristet.