Reaktion auf Strafbefehl
vom 12.5.2009
60 €
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Beschuldigte Person (nicht vorbestraft) wurde aufgrund folgender Delikte zu 600 € Busgeld oder 2 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt->(Urteil ist heute in 1 1/2 Wochen rechtskräftig) 7 * Kreditwarenbetrug über Gesamtmenge ca. 440 € 2 * Ebaykriminaltität über Gesamtmenge ca. 899 € 1 * Ladendiebstahl über Gesamtmenge 9,99 € Beschuldigte Person hat außerdem noch ca. 10.000 € Schulden die durch Warenkreditbetrug entstanden sind. ... Und nun zu meinen Fragen: In Hinsicht auf die geschilderte Situation (weitere Anzeigen sind möglich und dann wäre die Person bereits vorbestraft und müsste schlimmere Konsequenzen tragen) - würde es lohnenswert sein einen Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen mit Hinweis auf den psychologischen Zustand? ... Welche Konsequenzen würden sich aus einem neuen Urteil ergeben?