Ablehnung der Unbedenklichkeit nach SprengG
vom 17.2.2025
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Frage: §8a SprengG regelt die Zuverlässigkeit. Absatz 1 trifft nicht zu, da kein Vorsatz und keine Freiheitsstrafe Absatz 2, Satz 1, a) trifft ebenfalls nicht zu Absatz 2, Satz 1, b) „..wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat" – mein Urteil war nach §§316 Absatz 1 + 2, 69, 69a StGB – gilt dieses als gemeingefährlich? ... Unter Buchstabe c) sind „mindestens 60 Tagessätze" zwar aufgeführt – bezieht sich Buchstabe c) nur auf das SprengG (Zitat: Straftat nach diesem Gesetz…) oder bezieht sich dieser Buchstabe auf sämtliche Straftaten?