Steuerliche Zuordnung von Versicherungsleistungen
Bitte Bearbeitung nur durch Anwalt für Steuerrecht: Sehr geehrter Anwalt, sehr geehrte Anwältin, 2013 wurde meine in meinem Wohnhaus befindliche Arztpraxis durch einen Brand zerstört. ... Ich habe daher bei der Steuererklärung für 2013 die erhaltenen Versicherungsleistungen aus der Gebäudeversicherung zu 51,2% als Betriebsausgabe geltend gemacht und beantragt, die übrigen erhaltenen 48,8% der Versicherungsleistungen als nicht steuerpflichtig zu behandeln. ... Die davon für die Praxis neu angeschafften Sachen kann ich aber nur über deren Nutzungsdauer abschreiben Es erscheint mir ferner willkürlich, wenn das Finanzamt nur eine Absetzung von 52,2% der Gebäudeversicherungsprämie zulässt, dann aber die erhaltenen Versicherungsleistungen zu 100% steuerpflichtig stellt, weil es diese Leistung der Praxisrenovierung zuordnet.