Fakten / Chronologie: ich habe 1991 geheiratet. im jahr 2002 war ich alleingesellschafter (jedoch nicht GF, das war mein vater) (m)einer gmbh. parallel dazu erzielte ich einkommen aus freiberuflicher tätigkeit. anfang 2003 (rückblickend am höhepunkt meiner wirtschaftlichen karriere) hat sich meine frau von mir getrennt. wir haben 3 kinder, heute 9, 11 und 15 jahre alt. meine frau war zu ehezeiten nicht berufstätig. wegen der drohenden hohen unterhaltszahlungen (ich ging davon aus, dass bei der scheidung für den unterhalt das durchschnittseinkommen von 3 jahren angesetzt werden würde) habe ich die freiberufliche tätigkeit sofort eingestellt und die gmbh im mai 2003 zum gutachtenwert an meinen vater verkauft. ab diesem zeitpunkt wurde ich sozialversicherungspflichtiger angestellter in "meiner" ehemaligen gmbh. das gehalt war zwar niedrig, aber annaehernd branchenrealistisch, zumal in der damaligen zeit die grosse allgemeine krise eingriff. um dieses angestelltengehalt bei der irgendwann zu erwartenden scheidung als "unterhaltsberechnungsbasis" zu etablieren, habe ich versucht, die scheidung hinauszuzögern, um so lange wie möglich in jenem sicher gewähnten angestelltenstatus anerkannt zu sein. bei der scheidung (09.2005) wurde das niedrige gehalt und mein angestelltenstatus jedoch nicht zur berechnung des unterhalts herangezogen. die gegenseite wollte nämlich nur die ergebnisse der gmbh zählen lassen (die ja auch de facto nur durch mich existierte, da mein vater als GF und alleingesellschafter eigentlich nur eine theoretische rolle spielte; der gmbh-gewinn wurde durch mich erwirtschaftet). das konnte ich gut nachvollziehen... den gewinn der gmbh wollte ich jedoch nicht offenlegen und "durfte/brauchte" dies als "normaler" angestellter ja auch nicht. jedenfalls hat das bei der scheidungsverhandlung dazu geführt, dass der unterhalt festgelgt wurde, indem meine frau von der richterin gefragt wurde, wieviel sie bisher zum leben verbraucht/benötigt hatte: mit einstweiliger anordnung wurden darauf (seit 09.2005) die zahlungen auf monatlich 1.750 für ex-frau und die 3 kinder (ohne spezifizierte aufteilung) festgelegt. das kindergeld (ca. 450,–) bleibt zudem vollständig bei meiner ex-frau. das ist eigentlich auch in ordnung so, weil es dem lebensstandard vor der trennung in etwa entspricht. vermögensstatus: - zu ehezeiten haben wir ein haus gekauft, das schon vor der scheidung abbezahlt war. wir waren je zur hälfte eigentümer. meine frau wohnt jetzt mit den Kindern in diesem haus. - ein zweites haus haben wir kurz vor der trennung gekauft (2002). wir waren auch hier je zur hälfte eigentümer. im zuge der zugewinnregelung (aussergerichtlich) haben wir uns gegenseitig unsere hälfte-anteile überlassen und ich habe die schulden vom 2. haus (215 tsd) komplett übernommen. beide häuser sind gleich viel (je ca. 400) wert. der zugewinnausgleich wurde damit notariell geregelt/abgeschlossen. 2007 habe ich ein weiteres haus (auch ca. 400) geerbt. haus 1 ist schuldenfrei und wird komplett von mir genutzt, haus 2 ist ist zu 1/3 vermietet, zu 2/3 von mir genutzt und in ca. 2 jahren schuldenfrei. solange die hypothek läuft ergibt sich hier ein verlust von ca. 7 tsd/jährlich. Die Frage: durch meine selbstständigkeit (ich habe die gmbh wieder zurückgekauft und bin nun alleingesellschafter und GF) ist mir das kaufmännische risiko einer one-man-show bewusst: das geschäftsergebnis 2007 wird ca. 50% von 2006, die tendenz weiter sinkend. meine ex-frau macht keine anstalten, für ihren lebensunterhalt irgendwann auch mal selbst zu sorgen. es ist ja auch einigermaßen nachvollziehbar: mit unterhalt und kindergeld kann sie recht angenehm auch ohne arbeit (zumal mietfrei im eigenen haus) leben.. die kinder sind sehr selbstständig (3., 6. und 9. klasse) - und es nicht so, dass man sagen könnte, die mutter sieht es als lebensaufgabe und berufstätigkeit, "zu erziehen". sie verbringt ihre zeit eher mit künstlerischen hobbytätigkeiten, mit denen sie auch (wohl eher geringfügige, aber ich haben da keinen einblick) einnahmen erzielt. diese situation wurmt mich natürlich - weil ich im gegenzug immer mehr arbeiten muss um den o.g. per anordnung fixierten unterhalt leisten zu können. eine einvernehmliche anpassung des unterhalts an die echten zukünftigen verhältnisse (z.b. würde ich gern auch die kinder zu mir nehmen - von mir aus müsste sie mir auch dann nichtmal unterhalt zahlen) scheint nicht möglich, da meine ex-frau kategorisch diskussionen über die unterhaltshöhe, bzw. über ihre (von mir angeregte) mitarbeit zum familien-lebensunterhalt ablehnt. im augenblick habe ich mich zwar mit den unterhaltszahlungen "abgefunden" weil ich sie mir auch derzeit noch leisten kann, allerdings fehlt mir eine akzeptable langfristige PERSPEKTIVE: ich möchte nun gerne eine "situationsanalyse" bzw. empfehlung für meine zukunft: 1. ist es sinnvoll gegen die anordnung vorzugehen und wie wird so eine anordnung aufgehoben? ... 6. was passiert wenn die kinder groß sind, eine berufsausbildung haben und das haus verlassen: kann es mir passieren, dass ich meine ex-frau auf lebenszeit dennoch weiter unterhalten muss, nur weil sie nicht arbeiten will - oder man ihr evtl. glaubt, dass sie keine adäquate arbeit findet?