Parkettschaden nach Lieferung
beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke / Dresden & Köln
Bei jeder Nachfrage hies es der Schaden wäre der Versicherung gemeldet worden und ich solle noch ein, zwei Monate Geduld haben. ... Ich habe, auch auf Druck des Vermieters, inzwischen einen Kostenvoranschlag eingeholt und dem Markt damit gedroht den Schaden selbst reparieren zu lassen und die Kosten einzuklagen. Die Schäden habe ich so weit möglich dokumentiert.