Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Leider müssen Sie die Rechnung tatsächlich bezahlen. Streng dogmatisch gesehen, muß der Auftraggeber die Rechnung bezahlen und Sie dem Auftraggeber die Kosten erstatten. In der Praxis erfolgt das durch eine direkte Rechnungsstellung an Sie.
Geschäftsführung ohne Auftrag bedeutet, dass ein Dritter die mutmaßlich gewünschten Handlungen für den "auftraglosen Auftraggeber" ausführt und dafür Schadensersatz verlangt. Entscheidend ist, dass es sich um Handlungen handelt, die im Interesse des auftraglosen Auftraggebers handelt und diesen vor Schaden bewahrt.
Hier handelt es sich um Geschäftsführung ohne Auftrag, weil die Abmahnung einen teuren Prozess, insbesondere eine teure einstweilige Verfügung verhindert. Deswegen ist es in Ihrem Interesse und schützt Sie vor höherem Schaden.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.