Haftet Auftraggeber oder Handwerker bei Schaden von Dritten
vom 16.4.2015
30 €
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Kann der Autoeigentümer darauf bestehen den Schaden bei dem ihm bekannten Lackierer (Kumpel) beheben zu lassen oder muss er das Angebot von dem Verursacher annehmen, das Auto bei einem ihm bekannten Lackierer reinigen zu lassen. 2.) Kann der Autoeigentümer den Hauseigentümer, als Auftraggeber des Malers, für den Schaden haftbar machen, wenn es zu keiner Einigung zwischen Maler und Autoeigentümer kommt?