Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich gilt, dass die Versicherung nur dann den Schaden reguliert, wenn ein Verschulden des Versicherten festgestellt wurde. Das wird hier von der Versicherung verneint, da bach dortiger Auffassung auch andere Ursachen als das unachtsame Reinigungspersonal möglicherweise für den Verlust der Zahnprothese in Betracht kommen können.
Leider ist Ihre Mutter sowohl für den Verlust der Prothese als solche als auch für die Umstände und ein Verschulden des Personals für den Verlust beweisbelastet. Ihre Mutter müsste also vortragen und beweisen können, dass die Prothese mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich von dem Reinigungspersonal entsorgt wurde und insoweit ein wohl ein Organisationsverschulden der Klinik vorliegt.
Dieser Beweis ist in der Regel allerdings oft schwer bis gar nicht zu erbringen, wenn der genaue Hergang und die genauen Umstände, wie die Sache abhanden gekommen ist, nicht bekannt sind oder unklar bzw. nicht ausreichend nachweisbar sind.
In verschiedenen Urteilen wurden bereits Schadensersatzansprüche Patienten, die eine Zahnprothese in einer Klinik verloren haben abgelehnt. So z. B. das Amtsgericht Hannover (AG Hannover, Urteil v. 18.03.2014, Az.: 556 C 11841/13) oder das Landgericht Detmold (LG Detmold, Urteil vom 30.0920.09, Az. 10 S 81/09).
Solange Sie bzw. Ihre Mutter also keine handfesten Beweise dafür haben, dass die Zahnprothese von einem unachtsamen Reinigungspersonal entsorgt wurde, sehe ich leider nur sehr geringe Erfolgsaussichten, gerichtlich einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Klinik durchzusetzen.
Allerdings hat die Versicherung Ihnen noch eine letzte Möglichkeit gegeben, indem sie sich bereit erklärt, die Angelegenheit nochmals zu prüfen, falls Sie den Verlust und ein Verschulden des Personals beweisen können.
Ihre Mutter sollte daher, soweit möglich, den Tag des Verlustes noch einmal gründlich rekapitulieren. Evtl. gab es Pflegepersonal, dass gesehen hat, dass die Zahnprothese zu einer bestimmten Uhrzeit, bevor das Reinigungspersonal kam, noch in dem Becher war. Vielleicht ist es möglich, nachzuvollziehen, wer an diesem Tag das Zimmer gereinigt hat usw. Sofern es Ihnen gelingen sollte, ein Verschulden des Reinigungspersonals ausreichend nachzuweisen, sollten Sie dies der Versicherung mit Angabe der Beweismittel und der Bitte um erneute Prüfung mitteilen.
Bevor Sie trotz der aktuell eher sehr geringen Erfolgsaussichten den Klageweg bei Gericht beschreiten, sollten Sie auf jeden Fall die evtl. schon vorhandenen Beweise oder Anhaltspunkte noch einmal tiefergehend anwaltlich prüfen lassen. Eine Klage, die abgewiesen wird, würde andernfalls nur zusätzliche und vermeidbare Kosten verursachen.
Ich hoffe, ich konnte damit Ihre Frage verständlich beantworten, auch wenn die Antwort sicherlich nicht so positiv ist, wie Sie es sich vielleicht erhofft hatten.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Jacobi
Rechtsanwältin