Guten Abend,
als Projektmanager haben Sie eine Sorgfaltspflicht, insbesondere bei der Planung und Durchführung von Projekten. Dazu gehört auch die Überprüfung von Grundbuchauszügen und Eigentumsverhältnissen. Das Versäumnis dieser Überprüfung könnte als Fahrlässigkeit gewertet werden, wenn Ihnen die entsprechenden Informationen zur Verfügung standen oder zugänglich waren.
Kommunikationspflichten des Arbeitgebers:
Ihr Arbeitgeber hat jedoch auch eine Informationspflicht. Wenn Ihr Vorgesetzter über den Sachverhalt informiert war und Ihnen diese Information nicht klar und deutlich mitgeteilt hat, kann dies als Mitverschulden gewertet werden. Das könnte Ihre Haftung verringern oder ausschließen.
2. Haftung für den entstandenen Schaden
A. Innerbetrieblicher Schadensausgleich
Im deutschen Arbeitsrecht gilt der Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer für Schäden, die sie im Rahmen ihrer Arbeit verursachen, nur eingeschränkt haften. Die Haftung richtet sich nach dem Grad des Verschuldens:
- Leichte Fahrlässigkeit: Keine Haftung des Arbeitnehmers.
- Mittlere Fahrlässigkeit: Teilweise Haftung, je nach Einzelfall.
- Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz: Volle Haftung.
Ihre Beschreibung deutet auf mittlere Fahrlässigkeit hin, da Sie möglicherweise nicht ausreichend überprüft haben, ob das Flurstück noch im Firmenbesitz ist. Allerdings scheint eine Mitverantwortung Ihres Vorgesetzten vorzuliegen, was Ihre Haftung reduzieren könnte.
B. Regressansprüche des Arbeitgebers
Ihr Arbeitgeber könnte theoretisch Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend machen. In der Praxis ist dies jedoch bei fahrlässigem Verhalten und unter Berücksichtigung der Mitverantwortung des Vorgesetzten weniger wahrscheinlich.
3. Handlungsoptionen
A. Interne Klärung
Gespräch mit dem Vorgesetzten: Führen Sie ein offenes Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten und erläutern Sie die Situation. Stellen Sie klar, dass Sie sich auf die vorhandenen Informationen verlassen haben und die Eigentumsverhältnisse missverständlich waren.
Dokumentieren Sie alle relevanten Kommunikation und Entscheidungsprozesse, um Ihre Position zu stärken.
B. Rechtliche Vertretung
Lassen Sie sich im Zweifel von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten.
Falls vorhanden, können Sie auch den Betriebsrat einbeziehen, um Unterstützung und Beratung zu erhalten.
C. Vermeidung zukünftiger Fehler
Stellen Sie sicher, dass bei zukünftigen Projekten alle notwendigen Unterlagen und Eigentumsverhältnisse gründlich überprüft werden.
Fordern Sie klare und schriftliche Bestätigungen von Vorgesetzten und anderen Abteilungen bei wichtigen Projektentscheidungen.
Beste Grüße
Antwort
vonRechtsanwalt Valentin Becker
Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
Tel: 01722456077
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
E-Mail: