Vereinbarung einer Nutzung der Eigentumswohnung
Wir haben im Kaufvertrag folgende Nutzung mit dem Verkäufer vereinbart: "der Käufer gestattet dem Verkäufer, auch nach Übergang der Nutzungen noch im Vertragsobjekt zu verbleiben, längstens jedoch bis zum 31.07.2010". Nun hat uns der Verkäufer letztens informiert, er möchte noch ca. einen Monat in der Wohnung bleiben, damit er die Renovierungsarbeiten in seinem neuen Haus beenden kann. ... Wir haben nicht vor, selber in die Wohnung einzuziehen.