erwachsene Kinder in der Wohnung Probleme mit Vermieter
vom 10.5.2008
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Ich habe gelesen, dass Kinder nicht als Gäste und nicht als Untermieter gelten, wenn sie in die Wohnung der Eltern nachträglich einziehen (in meinem Fall: aus der WG wieder zurück kommen). ... Er hat schon mit Kündigung gedroht.