Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Die Kündigung - auch eines Untermietverhältnisses - muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Ich gehe davon aus, dass der Mieter, von dem die Rede ist, der Hauptmieter ist.
Wenn dieser die Wohnung nun nicht mehr halten kann, sollten Sie die verbleibende Mietzeit nutzen, um eine andere Person zu finden, die in den Mietvertrag eintritt, damit auch Sie in der Wohnung verbleiben können.
Oder Sie überlegen sich, ob Sie nicht selbst Hauptmieter werden wollen. Allerdings entzieht es sich meiner Kenntnis, ob dieser Weg in finanzieller Hinsicht überhaupt möglich ist.
Wenn es unausweichlich werden sollte, dass Sie die jetzige Wohnung verlassen müssen und eine neue Wohnung suchen, können Sie gerne auf mich zukommen.
Da ich über entsprechende Kontakte in Hamburg verfüge, kann ich Ihnen bestimmt bei der Wohnungssuche behilflich sein.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.