Anspruch auf Weihnachtsgeld, Jahres- und Treueprämie trotz Abwicklungsvereinbarung
vom 8.10.2014
50 €
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Die Begründung meines bisherigen Arbeitgebers für die Anpassung des Weihnachtsgeldes lautete wie folgt: Da sich mein Arbeitsvertrag bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld an der Tarifregelung für Angestellte in der Eisen-, Metall und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens orientiert und diese besagt, dass man nur Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld hat, wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht gekündigt wurde. ... Ist letzenendes der Tarifvertrag bindend oder die Abwicklungsvereinbarung, welche besagt, dass "Bis zum Beendigungszeitpunkt wird das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abgerechnet und abgewickelt.