Aufhebungsvereinbarung und neue Vereinbarung
vom 28.1.2018
35 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Ich bin bis zum 23.11.2019 in Elternzeit, dies wurde mir durch meinen Arbeitgeber bestätigt. Seit Januar 2018 arbeite ich wieder während meiner Elternzeit bei meinem Arbeitgeber für 20 Stunden wöchentlich. ... Mit Erfüllung dieser Vereinbarung sind alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gem. schriftlichem Arbeitsvertrag vom 04.07.2011 bekannt oder unbekannt,seien sie in die Überlegung einbezogen oder nicht -erledigt.