kein Arbeitsvertrag, aber seit 2005 im Betrieb- Kündigungsfrist
vom 5.3.2018
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Orth, LL.M. / Saarbrücken
Ich bin seit April 2005 im Betrieb . Hab aber kein Arbeitsvertrag, noch nie welchen unterschrieben. Am 01.02.2018 war bei uns Betriebsübergang.