Ich lebe seit einem halben Jahr von meiner Lebensgefährtin getrennt und wir hatten bis zum 30.6.2008 eine gemeinsame Wohnung.Sie ist Leistungsbezieher von Hartz IV und bekommt jedoch die Miete vom Amt zu 90% bezahlt.Hatte aber faiererweise die hälftige Miete von Januar bis April mit je 260 Euro dazubezahlt.Der Gesamtmietzins beträgt 520 Euro pro Monat(Warmmiete).Da sich meine Einkommenssituation möglicherweise geändert hat und ich Ihr dies schriftlich mitteilte,hat Sie einfach die Miete,die Sie für Mai und Juni einbehalten hat,nicht an den Vermieter überwiesen.Der Vermieter hat sich gemeldet und auch von mir die Mietaussenstände von Monat Mai und Juni verlangt.Da ich nicht offiziell auf den Mietvertrag stehe,sondern eine Zusatzvereinbarung habe,steht drin,dass ich mit allen Rechten und Pflichten in den Mietvertrag integriert bin.Habe mein Kautionskonto aufgelöst und 700 Euro an den Vermieter bezahlt.Es stehen aber die Nebenkosten von 300 Euro offen.Kann meine getrennte Lebensgefährtin,trotz das Sie kein Geld hat und die Mieten einfach sich selbst eingestrichen hat dennoch belangt werden oder bleibe ich dennoch auf den noch offenstehenden 300 Euro Nebenkosten sitzen?