Gemeinschaftliches Wohnungseigentum, Trennung, Partnerschaftsvertrag
vom 16.5.2014
80 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Die Richterin ist der Meinung ihm stände die Miete zu und hat ihm heute Recht gegeben, ich muss also in Revision gehen. ... Wichtig ist der Umstand, dass ich einen Vertrag habe, der das Recht anders regelt, als es eventuell ist.