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Mietvertrag über 3 Jahre - Sonderkündigungsrecht oder Mietvertrag an sich ungültig ?
vom 28.6.2010 20 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren ich habe einen Mietvertrag unterschrieben in dem auf das Recht zur ordentlichen Kündigung wechselseitig für 3 Jahre (bis zum 28.02.2012) verzichtet wird. Gleichzeitig wurde in dem Vertrag folgendes angekreuzt: ""Der Vermieter ist berechtigt , die Miete nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften der <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/557.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 557 BGB: Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz">§§ 557</a> bis <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/560.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 560 BGB: Veränderungen von Betriebskosten">560 BGB</a> zu erhöhen.Dies gilt auch für Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit und bei Verträgen mit Ausschluss des Rechts zur Ordentlichen Kündigung auf bestimmte Zeit.
Handyvertrag auf meinen Namen abgeschlossen. Ermittl. eingestellt. Was blüht mir?
vom 16.11.2012 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Beides brachte ich zur Anzeige, worauf das Zeitungsabo-Unternehmen recht schnell einknickte. ... Ich habe nun bis 29.11.2012 das Recht, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen, damit wieder Ermittlungen aufgenommen werden. ... Dies bitte unter Berücksichtigung der Möglichkeiten, was mir finanziell und rechtlich blühen könnte.
Schlägerei
vom 16.11.2012 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Ein Mann kam von hinten und würgte mich oder hielt mich am Hals fest Ich musste mich wehren und schlug mit der rechten Hand nach ihm, dachte aber natürlich nicht mehr an das Weinhenkelglas.
Photovoltaikanlage-Anlage auf Mehrfamilienhaus (Eigentümergemeinschaft)
vom 11.4.2008 40 € Historischer Preis
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Fragen und Teilfragen: Ist so ein positiver Beschluss zur Vermietung des Daches der Eigentümergemeinsschaft möglich und für mich für die Dauer des Mietvertrages "rechtssicher" (einstimmig, absolute Mehrheit, qualifizierte Mehrheit) oder muss so ein Recht zwingend als Grunddienstbarkeit abgesichert werden (eventuell gar bei jedem Miteigentümer?)