In der Eigentümerversammlung trat die Frage nach der Kostenverteilung auf: Einigkeit bestand darin, daß die Kosten unter den Miteigentümern des betroffenen Hauses verteilt werden, da die verursachenden Rohre in den Wohnungen selbst liegen, und damit zum Sondereigentum gehören. Als Verteilungsschlüssel nahm ich unvorsichtigerweise ohne Abstimmung an, die Kosten einfach durch 4 geteilt auf die Miteigentümer umlegen zu können. Dagegen regt sich nun Widerstand und jeder macht andere Vorschläge: - 50% aus Rücklagen (die von beiden Häuser stammen), der Rest gemäß Heizkostenverteilungsschlüssel (70/30) - Miteigentumsanteil - Anzahl Heizkörper in den Wohnungen Eine Besonderheit gibt es noch bei einer Wohnung, die genau zu dem Zeitpunkt verkauft wurde, zu dem die Instandsetzung durchgeführt wurde: der Vor-Eigentümer bestreitet die Notwendigkeit der ganzen Aktion und sagt, er hätte das Problem für seine eigene Wohnung mit geringeren Kosten lösen können.