Vertrag mit "Lockgehalt", der später gedrückt (Niedriggehalt) werden sollte. hier greifen 2 Vorgänge ineinander: a) falsches (gekürztes) Ausgangsgehalt für BL (Kündigung nach 3 M durch AG) b) vom AG gezahltes Überbrückungsdarlehen (um sicherzustellen, dass die Stelle auch wirklich angenommen wird). zu a) ohne Einverständnis gekürzter BL - somit falsche Lohnabrechnungen, fehlendes Restgehalt - fehlender Nachweis über die Nachzahlung der Sozi-Abgaben ....) - auszuzahlen ist auch der Resturlaub für den nicht mehr genommenen Urlaub (wegen Krankheit). zu b) Überbrückungsgeld von 2,5 Monatsgehältern, gezahlt wie ein Gehalt (siehe unten), um sicher zu stellen, dass der Vertrag auch wirklich zustande kommt und der zukünftige AN keinen anderen Job annimmt! ... Vertrag: 2 Standorte. ... Das AG erkennt meine Auslagen überhaupt nicht an; der Richter richtet sich streng nach den Fakten des Vertrages.