Sehr geehrte Damen und Herren, vor ca. einem halben Jahr gab ein Arzt einer Arzthelferin, die in einem ungekündigten Teilzeitarbeitsverhältnis in einer Arztpraxis stand, mehrfach die mündliche Zusage, sie zum 01.04.2004 als Teilzeitkraft einzustellen. ... Es blieb aber bei dieser mündlichen Zusage, es kam nicht zum Abschluss eine Vertrages Die Arbeitnehmerin hat mehrfach versucht, telefonisch und persönlich mit dem neuen Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen, er hat dies immer ignoriert. ... gibt es rechtliche Möglichkeiten, insbesondere im Fall der Sperrfirst, die Zahlung von Geldern in Höhe des Arbeitslosengeldes oder eine Entschädigung vom Arzt zu verlangen, ggfs. einzuklagen?