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Kündigung des Agenturvertrages durch den Versicherer - Ausgleichsanspruch

21. September 2021 08:39 |
Preis: 100,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich bin selbständiger und unabhängiger Versicherungsagent. 1998 schloss ich mit einem Versicherer einen Agenturvertrag (§§ 84 ff. HGB) für die Vermittlung von Versicherungen. Ich vermittelte bis ca. 2006 ca. 25 Berufsunfähigkeitsversicherungen und zog mich dann aus der aktiven Versicherungsvermittlung zurück und erhielt vom Versicherer wie üblich weiter die vereinbarten Bestandspflege- und Dynamikprovisionen. Der Versicherer stellte die Zahlungen im Jahr 2018 ein. Auf den Grund angesprochen erklärte er Ende 2020, er habe den Vertrag mit mir gekündigt. Eine Kündigung war jedoch nicht bei mir eingegangen. Daraufhin kündigte er den Vertrag am 21.01.2021 zum 30.09.2021 und bot mir für die Jahre 2018 - 2020 eine Ausgleichszahlung in Höhe von 2.000 EUR an. In den Jahren 2015 - 2017 erhielt ich vom Versicherer allerdings durchschnittlich 1.300 EUR jährlich. Der Versicherer erklärte die geringe Ausgleichszahlung damit, es seien einige Verträge gekündigt worden und einige andere hätte er auf Kundenwunsch hin in die Bestände anderer Vermittler übertragen.

Meine Fragen
- Kann ich die Kündigung ablehnen?
- Habe ich einen Rechtsanspruch darauf, vom Versicherer Nachweise darüber anzufordern, wann welche Verträge und von wem gekündigt wurden oder ausgelaufen sind?
- Habe ich einen Rechtsanspruch darauf, vom Versicherer Nachweise darüber zu erhalten, wann welche meiner Kunden angeblich einen anderen Vermittler mit der Vertragsbetreuung beauftragt hatten?
- Gibt es eine Verjährung für meine Ansprüche zu beachten und muss ich meine Ansprüche noch bis zum 30.09.2021 konkretisieren oder gar gerichtlich geltend machen, damit sie nicht verfallen?
- Laufe ich Gefahr, dass der Versicherer sein Angebot zu einer Ausgleichszahlung in Höhe von 2.000 EUR wieder zurückzieht, wenn ich mehr fordere oder ist er daran auf jeden Fall gebunden?
- Habe ich Anspruch auf Aushändigung aller aktuellen Kontaktdaten der von mir vermittelten Kunden? (Viele Kunden haben neue Adressen und auch die Telefonnummern und E-Mail-Adressen in meiner Kundendatei werden oft nicht mehr gültig sein und ich könnte ohne die Kontaktdaten meine Kunden nicht nach der Richtigkeit der Behauptungen des Versicherers befragen)
- Der Versicherer hatte mir keinen Ausgleichsanspruch für 2021 angeboten. Habe ich nicht auch einen Vergütungsanspruch bis zum 30.09.2021?
- Verstehe ich §89b HGB richtig, dass ich an den Versicherer auch einen Ausgleichanspruch für die Zeit nach der Vertragsbeendigung habe, weil er mit meinen Kunden weiter Geld verdient, ich aber leer ausgehe? Und wenn ja, wie wird dieser Anspruch ermittelt?

Eine Antwort innerhalb von 24 Stunden reicht mir, sie muss nicht innerhalb von 2 Stunden eingehen.

Mit freundlichen Grüßen


21. September 2021 | 09:08

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst vielen Dank für Ihre Fragen.

Damit ich diese beantworten kann, benötige ich von Ihnen den Agenturvertrag sowie weitere mögliche schriftliche Vereinbarungen, die Sie mit der Gegenseite geschlossen haben.

Falls Sie die Unterlagen nicht hochladen können, bitte ich Sie mir diese an meine E-Mail Adresse: p.dratwa@t-online.de zu senden. Ich werde dann schnellstmöglich Ihre Fragen beantworten.

Gegebenenfalls bitte ich Sie mich anzurufen(0211 3559080).

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
P. Dratwa


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