Urheberrechtsverletzung Vorläufiger Streitwert: 330,19 Euro (185,60 Euro + 144,59 Euro) Es wird beantragt: ->Beantragung auf Zahlung folgender Summen: --330,19 Euro nebst Zinsen seit Sept. 2006 -- Kosten des Verfahrens ->Vollstreckungsklausel zu erteilen, sofern das Urteil für den Kläger vollstreckungsfähigen Inhalt hat ->Im schriftlichen Verfahren zu entscheiden (§ 495 a ZPO) ->Ein Urteil ohne Begründung zum zweck der vorläufigen Zwangsvollstreckung auszufertigen (§ 307 Abs. 2 ZPO) In der beiliegenden Begründung ist mit folgendes aufgefallen: 1.