Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Da Sie noch nicht vorbestraft sind, sollten Sie auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken nach §§ 153 ff StPO
. Diesbezüglich sollten Sie die Tat direkt zugeben und auch bereuen. Nach der von Ihnen geschilderten Beweislage ist diese Vorgehensweise am empfehlenswertesten.
Eine Einstellung wird höchstwahrscheinlich nur gegen Erfüllung einer Auflage (Wiedergutmachung des Schadens, Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Vereinigung, gemeinnützige Leistung etc.) in Betracht kommen.
Wird eine Einstellung abgelehnt, so werden Sie mit einer Geldstrafe rechnen müssen. Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach Ihrem Einkommen.
Bei fehlenden Eintragungen sind Sie erst ab einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen vorbestraft.
Wie hoch die Kosten für eine Wiederzusammensetzung des Motorrads durch einen Fachbetrieb sind, vermag ich leider nicht zu beurteilen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Sabine Reeder
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Sabine Reeder
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Fachanwältin für Familienrecht