Der Sachverhalt verlief wie folgt: 25.08.2009 – Antragstellung, Versicherungsrente wegen Erwerbsminderung Antragsteller: männlich , geb. 1954. 03.11.2009 – ärztliche Untersuchung durch Rentenversicherung(RV) 16.11.2009 – Ablehnung des Zusammenfassung aus des Ablehnung- Schreiben Rentenbescheid: - Schultersteife und Verschleiß des Schultergelenks, - Krampfaderleiden beider Beine, - unzureichend behandelter Bluthochdruck, - Angst und depressive Störungen unter Therapie, unter Therapie weitgehend kompensiert. 26.11.2009 – Wiederspruch durch RA Grund: - Krampfaderleiden mit chronische Stauungssymptomatik, Kniegelenkverschleiß, - Degeneratives Wirbelsäulensyndrom, - Funktionseinschränkungen Schultergelenk rechts, Fingerpolyarthrose, - Schwerbehinderung (GdB) 30 %.. ... Außerdem Mitteilung darüber, dass mittlerweile ein GdB von 70% vorliegt, sowie Aufzählung der Ärzte-Gutachten, welche eine Voraussetzung für volle Erwerbsminderung belegen. 12.2010 – 01.2011 – 2 Wochen Reha in der Psychosomatischen Klinik 01.2011 – Begutachtung durch RV-Orthopäden 02.2011– Gutachten der psychosomatischen Reha-Klinik, mit der Bestätigung der vollen Erwerbsminderung. 04.2010 – Wiederspruch Ausschuss folgt dem ablehnenden Vorschlag der Verwaltung nicht, „vertagt die Sache". ... Falles, wäre es möglich, dass Sie eine erste Einschätzung der Lage geben, sowie uns kurz darüber informieren ob ihre Kanzlei über das notwendige Fachwissen und insbesondere über die freien Kapazitäten verfügt.