Schönheitsreparaturen bei vorzeitigem Auszug
vom 18.1.2010
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Die Hausverwaltung behält nun einen Anteil meiner Kaution für angeblich "nicht durgeführte Schönheitsreparaturen" ein, anteilig gerechnet entsprechend dem Turnus im Mietvertrag (s.u.). ... Hier die entsprechende Klausel im Mietvertrag: § 9. ... Endet das Mietverhältnis vor Ablauf des Renovierungsturnus und hat der Mieter im letzten Jahr vor der Beendigung die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, trägt er einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten, die aufgrund des Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes ermittelt werden.